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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2014 - I-6 U 140/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11656
OLG Köln, 28.03.2014 - I-6 U 140/13 (https://dejure.org/2014,11656)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2014 - I-6 U 140/13 (https://dejure.org/2014,11656)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2014 - I-6 U 140/13 (https://dejure.org/2014,11656)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verletzung des Urheberrechts durch Übernahme von Datensätzen aus einer Wechselrichterdatenbank; Voraussetzungen für die Annahme der systematischen Nutzung einer Datenbank i.S.v. § 87b Abs. 1 S. 2 Alt. 2 UrhG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 273
  • K&R 2014, 534
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Wesentlich sind solche Investitionen, wenn sie bei objektiver Betrachtung nicht ganz unbedeutend, also nicht von jedermann leicht zu erbringen waren (BGH, GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 23 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 30 - Automobil-Onlinebörse).

    Die Investition kann dabei im Einsatz von menschlichen, finanziellen oder technischen Ressourcen oder Mitteln bestehen, wobei auch Investitionen in die Pflege des vorhandenen Datenbestandes den Schutz begründen können (EuGH, GRUR 2005, 254 Tz. 43f. - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGH, GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 21f. - Zweite Zahnarztmeinung II).

    Daher kann auch eine juristische Person Inhaber der Rechte an einer Datenbank nach § 87b UrhG sein (Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 96/9/EG - Datenbank-Richtlinie; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 22 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 26 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 32 - Automobil-Onlinebörse; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 87a Rn. 19; Koch, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 87a Rn. 30).

    Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank; Letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Tz. 59 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 29 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 42 - Automobil-Onlinebörse).

    In quantitativer Hinsicht soll die Übernahme von 10 % der Datensätze nicht genügen (BGH, GRUR 2011, 724 Tz. 29 - Zweite Zahnarztmeinung II).

    Es reicht aus, dass die Entnahmehandlungen hierauf gerichtet sind und im Fall ihrer Fortsetzung dazu führen würden, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben und damit den Tatbestand des Art. 7 Abs. 1 der Datenbank-Richtlinie zu umgehen (BGH, GRUR 2011, 724 Tz. 35 - Zweite Zahnarztmeinung II; Senat, Urt. v. 11.11.2011 - 6 U 73/11 - Baulexikon).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Es genügt vielmehr, dass er inhaltlich unveränderte Teile der Datenbank in sein eigenes System aufnimmt (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 47ff. - BHB-Pferdewetten; Senat, MMR 2007, 443, 445 - Wetterdaten).

    Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank; Letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Tz. 59 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 29 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 42 - Automobil-Onlinebörse).

    Die systematische Nutzungen müssen zwar in ihrer Summe wieder das Ausmaß der Nutzung eines wesentlichen Teils erreichen, da durch die Alternative die Umgehung des Verbots der Entnahme eines wesentlichen Teils der Datenbank verhindert werden soll (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 89 - BHB-Pferdewetten).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Wesentlich sind solche Investitionen, wenn sie bei objektiver Betrachtung nicht ganz unbedeutend, also nicht von jedermann leicht zu erbringen waren (BGH, GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 23 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 30 - Automobil-Onlinebörse).

    Daher kann auch eine juristische Person Inhaber der Rechte an einer Datenbank nach § 87b UrhG sein (Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 96/9/EG - Datenbank-Richtlinie; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 22 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 26 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 32 - Automobil-Onlinebörse; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 87a Rn. 19; Koch, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 87a Rn. 30).

    Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank; Letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Tz. 59 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 29 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 42 - Automobil-Onlinebörse).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Allgemein gilt, dass der Schuldner eines Auskunftsanspruchs, der nicht selber über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, alles ihm Zumutbare tun muss, um sich die Informationen zu verschaffen; notfalls muss er den Rechtsweg gegen den Dritten beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794 Tz. 21 - Auskunft über Tintenpatronen; GRUR 2013, 638 = MDR 2013, 1056 Tz Tz. 69 - Völkl; Senat, GRUR-RR 2006, 31, 32 - Mitwirkung eines Dritten; Reber, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 97 Rn. 136).

    Diese Verpflichtung erlischt auch nicht mit dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung des Unternehmens (BGH, GRUR 2013, 638 = MDR 2013, 1056 Tz. 69 - Völkl).

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Daher kann auch eine juristische Person Inhaber der Rechte an einer Datenbank nach § 87b UrhG sein (Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 96/9/EG - Datenbank-Richtlinie; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 22 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 26 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 32 - Automobil-Onlinebörse; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 87a Rn. 19; Koch, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 87a Rn. 30).

    Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank; Letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Tz. 59 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 29 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 42 - Automobil-Onlinebörse).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Bei dem Geschäftsführer einer GmbH ist davon auszugehen, dass er Rechtsverstöße auf dem Internetauftritt seines Unternehmens entweder selber veranlasst hat oder jedenfalls hätte unterbinden können (BGH, GRUR 2010, 616 Tz. 34 - marions-kochbuch.de; GRUR 2012, 184 Tz. 32 - Branchenbuch Berg; Werner, GRUR 2009, 820, 822).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Eine Verletzungshandlung soll ferner dann nicht vorliegen, wenn der Berechtigte die Datenbank ohne technische Schutzmaßnahmen öffentlich zugänglich macht (Koch, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 87b Rn. 1 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2003, 958 - Paperboy in Bezug auf einen Internetsuchdienst).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Es ist nicht auszuschließen, dass er das Geschäftsmodell so oder im Kern in gleicher Weise als Einzelkaufmann oder als Verantwortlicher eines anderen Unternehmens weiter betreiben oder wieder aufnehmen wird (BGH, GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 Tz. 47 - Internet-Videorekorder).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Bei dem Geschäftsführer einer GmbH ist davon auszugehen, dass er Rechtsverstöße auf dem Internetauftritt seines Unternehmens entweder selber veranlasst hat oder jedenfalls hätte unterbinden können (BGH, GRUR 2010, 616 Tz. 34 - marions-kochbuch.de; GRUR 2012, 184 Tz. 32 - Branchenbuch Berg; Werner, GRUR 2009, 820, 822).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
    Allgemein gilt, dass der Schuldner eines Auskunftsanspruchs, der nicht selber über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, alles ihm Zumutbare tun muss, um sich die Informationen zu verschaffen; notfalls muss er den Rechtsweg gegen den Dritten beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794 Tz. 21 - Auskunft über Tintenpatronen; GRUR 2013, 638 = MDR 2013, 1056 Tz Tz. 69 - Völkl; Senat, GRUR-RR 2006, 31, 32 - Mitwirkung eines Dritten; Reber, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 97 Rn. 136).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06

    Nachweis der Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung

  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 U 73/11

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern durch ein Schneeballsystem;

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1997 - 20 U 230/95
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 13.08.2009 - I ZR 130/04

    Gedichttitelliste III

  • EuGH, 09.10.2008 - C-304/07

    DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Danach kann es die Vermutung der Urheberschaft begründen, wenn eine Person auf einer Internetseite als Urheber bezeichnet wird (vgl. OLG Köln, WRP 2014, 977 Rn. 17; LG Berlin, ZUM-RD 2011, 416, 417; aA LG München I, ZUM-RD 2009, 615, 618; vgl. auch LG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2009, 22, 23; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 10 Rn. 6a).
  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

    Danach kann es die Vermutung der Urheberschaft begründen, wenn eine Person auf einer Internetseite als Urheber bezeichnet wird (vgl. OLG Köln, WRP 2014, 977 Rn. 17; LG Berlin, ZUM-RD 2011, 416, 417; aA LG München I, ZUM-RD 2009, 615, 618; vgl. auch LG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2009, 22, 23; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 10 Rn. 6a).
  • OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen

    Es kommt jeweils auf die Umstände des Einzelfalles an, so dass Prozentsätze nicht schematisch anzuwenden sind, sondern eher Orientierungshilfen bilden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 28.3.2014, I-6 U 140/13, MMR 2015, 273, juris Rn. 28; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 87b Rn. 7; Vogel, in: Schricker/Loewenheim/Vogel, Urheberrecht, 6. Aufl. 2020, § 87b Rn. 26).
  • LG Köln, 28.01.2021 - 14 O 393/19
    Wesentlich sind solche Investitionen, wenn sie bei objektiver Betrachtung nicht ganz unbedeutend, also nicht von jedermann leicht zu erbringen waren (BGH, GRUR 2011, 724, 725 - Zweite Zahnarztmeinung II; BGH, GRUR 2011, 1018, 1020 - Automobil-Onlinebörse; OLG Köln, MMR 2015, 273 - Photovoltaik-Datenbanken).

    Nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft, es genügt vielmehr, dass er inhaltlich unveränderte Teile der Datenbank in sein eigenes System aufnimmt (OLG Köln, MMR 2007, 443, 445 - Wetterdaten, OLG Köln, MMR 2015, 273, 274 - Photovoltaik-Datenbanken).

  • LG München I, 08.03.2023 - 44 O 14416/21

    Urheberrechtswidrige Entnahme von Daten aus nicht öffentlich zugänglicher

    Letztere dürften wohl eher nur Orientierungshilfen sein (s. OLG Köln ZUM-RD 2014, 433, 436 - Photovoltaik-Datenbanken: 1/5 der Datensätze einer Moduldatenbank).
  • FG Köln, 30.10.2014 - 15 K 3326/11

    Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze aus der Betreuung

    Denn die Investition kann im Einsatz von menschlichen, finanziellen oder technischen Ressourcen zur Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank bestehen (vgl. Urteil des OLG Köln vom 28.03.2014 I-6 U 140/13 u.a. ZUM-RD 2014, 433 unter II.2.; BGH-Urteil vom 13.08.2009 I ZR 130/04, NJW 2010, 778 unter I.1.b.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 426/18
    Als alleiniger Geschäftsführer ist die Bezeichnung des Unternehmens (auch auf der Webseite) eine originäre Aufgabe des Geschäftsführers, so dass Kenntnis von der entsprechenden Verletzungshandlung vorlag und diese auch hätte abgestellt werden können (vgl. BGH GRUR 2010, 616 Rn. 34 - marions-kochbuch.de; OLG Köln CR 2014, 569).
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Rechtsprechung
   KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23233
KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13 (https://dejure.org/2015,23233)
KG, Entscheidung vom 09.06.2015 - 6 U 140/13 (https://dejure.org/2015,23233)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 6 U 140/13 (https://dejure.org/2015,23233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, § 5 Nr 1 Buchst a VHB 1992, § 286 ZPO
    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VHB 1992 § 5 Nr. 1 Buchst. a; VVG § 1 S. 1
    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Nachweis genügender Einbruchspuren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden dem Versicherungsnehmer einer Hausratsversicherung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05 - = NJW-RR 2007, 466 f. = VersR 2007, 241 f.; Urt. v. 18.10.2006 - IV ZR 130/05 - = VersR 2007, 102 ff = NJW 2007, 372 ff.).

    Deshalb sind die Beweiserleichterungen als eine dem Vertrage innewohnende, materiell-rechtliche Verschiebung des Eintrittsrisikos zugunsten des Versicherungsnehmers zu verstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 466 f., m. w. Nachw.).

    (1) Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von den Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchsspuren vorhanden sind (vgl. BGH, Urt. v 8.4. 15 - IV ZR 171/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH NJW-RR 2007, 466 f.; BGH NJW 2007, 372 ff.).

    Der Versicherungsnehmer muss dabei keine Tatsachen vortragen, aus denen sich ergibt, wie die Täter von außen an den Ort (im konkreten Sachverhalt: Balkontür zu einer Loggia im OG) gelangt sind, von dem aus sie - durch Spuren ersichtlich - in die Räume eingedrungen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 466 f.).

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    (1) Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von den Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchsspuren vorhanden sind (vgl. BGH, Urt. v 8.4. 15 - IV ZR 171/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH NJW-RR 2007, 466 f.; BGH NJW 2007, 372 ff.).

    Nur wenn ein Einbruch auf dem Wege, wie er nach dem äußeren Spurenbild vorzuliegen scheint, aus anderen Gründen völlig auszuschließen ist, kann es trotz Vorhandenseins an sich genügender Spuren am Nachweis des erforderlichen Mindesttatbestandes fehlen (BGH, Urt. v 8.4. 15 - IV ZR 171/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 22 m. w. Nachw.).

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden dem Versicherungsnehmer einer Hausratsversicherung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05 - = NJW-RR 2007, 466 f. = VersR 2007, 241 f.; Urt. v. 18.10.2006 - IV ZR 130/05 - = VersR 2007, 102 ff = NJW 2007, 372 ff.).

    (1) Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von den Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchsspuren vorhanden sind (vgl. BGH, Urt. v 8.4. 15 - IV ZR 171/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH NJW-RR 2007, 466 f.; BGH NJW 2007, 372 ff.).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl -

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    Auch dort muss er nur konkrete Umstände beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737f. = VersR 1991, 297ff.; NJW-RR 1991, 738 f. = VersR 1991, 543 ff.).

    Für die Verwendung eines Nachschlüssels können u. a. Kopierspuren sprechen, die auf das Fertigen eines Nachschlüssels hindeuten (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737 f.).

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    Es gehört nicht zum äußeren Bild eines Einbruchsdiebstahls, schlüssig zu erklären und darzulegen, wie es den Tätern mit umfangreicher Beute und einem hohen Entdeckungsrisiko gelingen konnte, gelingen konnte, unbemerkt vom Tatort zu entkommen (vgl. BGH, a. a. O.; NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f.).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    Ist jedoch in einen Raum innerhalb eines Gebäudes eingebrochen worden, dann gehört es auch zum äußeren Bild des Einbruchs, dass sich Spuren für einen Einbruch am Äußeren des Gebäudes selbst finden lassen, wenn die Umstände im Einzelfall darauf schließen lassen, dass der Täter, um überhaupt zu dem aufgebrochenen Raum zu gelangen, gewaltsam von außen in das Gebäude einbrechen musste (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1184 ff).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    Auch dort muss er nur konkrete Umstände beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737f. = VersR 1991, 297ff.; NJW-RR 1991, 738 f. = VersR 1991, 543 ff.).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92

    Begriff des Einsteigens

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    (2) Geht es um einen sogenannten Einsteigediebstahl, so ist der Nachweis von Spuren erforderlich, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (vgl. BGH NJW-RR 1994, 285 f. = VersR 1994, 215 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2006 - 7 U 154/05

    Einbruchdiebstahlversicherung: Einbruchdiebstahl durch Einsteigen

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    Ein Einsteigen setzt nach allgemeinem Sprachgebrauch immer ein Klettern voraus, wofür - was hier keiner Klärung bedarf - ausreichen soll, wenn der Täter ein nur angelehntes Fenster im Erdgeschoss aufschiebt und über die Fensterbrüstung steigt (vgl. OLG Frankfurt, ZfSch 2007, 94 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 4).
  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84

    Risikoausschluß bei Entwendung von Schlüsseln durch Angestellte während der

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
    Dagegen genügt es nicht, wenn die vorhandene bestimmungsgemäße Zugangsmöglichkeit ihrer Art oder ihrem Zustand nach nur unter Schwierigkeiten, die sich auch dem Berechtigten entgegenstellen, genutzt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 103 f. = VersR 1985, 1029 f.).
  • KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer -

  • BGH, 10.03.1993 - IV ZR 138/92

    Nichtannahme der Revision - Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls nach

  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 151/19

    Der Nachweis eines Diebstahls

    Bleibt bei einem Einbruchdiebstahl die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen werden oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Diebstahls ergibt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 6 U 140/13 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2009 - 7 U 32/09 -, juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   KG, 14.07.2015 - 6 U 140/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69939
KG, 14.07.2015 - 6 U 140/13 (https://dejure.org/2015,69939)
KG, Entscheidung vom 14.07.2015 - 6 U 140/13 (https://dejure.org/2015,69939)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 6 U 140/13 (https://dejure.org/2015,69939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, § 5 Nr 1 Buchst a VHB 1992, § 286 ZPO
    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VHB 1992 § 5 Nr. 1 Buchst. a; VVG § 1 S. 1
    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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